Seit mehr als 90 Jahren betreut unsere Kanzlei von Essen-Borbeck aus Mandanten in steuerlichen Angelegenheiten. Auch heute noch haben wir unseren Sitz nahe dem Schloss Borbeck.
Bereits im Jahr 1932 war Johannes Jarhofer hier steuerberatend tätig. Zum 01.01.1978 übergab er die Kanzlei an seinen Schwiegersohn Dipl.-Kfm. Gerhard Schmidt. Seit Februar 2000 hat sich auch dessen Tochter Dipl.-Kff. Anissa Schmidt hier als Steuerberaterin niedergelassen.

Wir pflegen seit Jahren zu unseren Mandanten einen „kurzen Draht“ und nehmen uns gern Zeit für ein persönliches Gespräch.

Zum Schutz des Mandanten unterliegt der Berufsstand der Steuerberater berufsrechtlichen Regelungen. Zuständige Aufsichtsbehörde für unsere Kanzlei ist die Steuerberaterkammer Düsseldorf.

Die wesentlichen berufsrechtlichen Regelungen sind:

  • Steuerberatungsgesetz (StBerG)
  • Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
  • Berufsordnung (BOStB)
  • Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV)

Hinweis: Im Detail können diese bei der Steuerberaterkammer Düsseldorf eingesehen werden